Allgemeine Geschäftsbedingungen
der visualy OG für Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Design und Online-Marketing
Stand: Januar 2025
Produkt-AGBs
Für unsere Produkte gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen:
AGB für Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der visualy OG (nachfolgend 'Agentur') und ihren Kunden (nachfolgend 'Auftraggeber') über Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, App-Entwicklung, Design, UX/UI, Online-Marketing und verwandte digitale Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Liefertermine führen.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der Agentur.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch unklare oder unvollständige Vorgaben des Auftraggebers wird gesondert vergütet.
Zwischenergebnisse (z.B. Designentwürfe, Konzepte) gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Übermittlung schriftlich Einwände erhebt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Entscheidungsträger für Rückfragen und Freigaben zeitnah erreichbar sind und notwendige Freigaben ohne schuldhaftes Zögern erteilt werden.
Verzögerungen durch mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die Agentur zur angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine und zur Geltendmachung entstehender Mehrkosten.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen oder als Festpreis gemäß dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei größeren Projekten ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des geschätzten Gesamtauftrags bei Projektstart üblich. Die Restzahlung erfolgt nach Abschluss oder in vereinbarten Teilbeträgen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags entstehenden Werke (Designs, Texte, Grafiken, Code, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden nur einfache Nutzungsrechte für den im Auftrag definierten Zweck und Umfang übertragen. Eine Weitergabe an Dritte oder die Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Rohdaten, Quelldateien und Programmcodes verbleiben bei der Agentur, sofern deren Überlassung nicht ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Präsentationszwecken in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in sozialen Medien als Referenz zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehl, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.
Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien.
Die Gewährleistung für Softwareleistungen bezieht sich ausschließlich auf die vertraglich vereinbarte Funktionalität zum Zeitpunkt der Abnahme.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Sicherheitsmängel von Drittanbietern (z.B. Hosting-Provider, Cloud-Dienste, APIs).
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.
§ 10 Kündigung
Laufende Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei vorzeitiger Kündigung eines Projekts durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat die Agentur Anspruch auf Vergütung aller bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25% des noch offenen Auftragsvolumens.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Innsbruck, Österreich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Rechtlicher Hinweis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden sorgfältig erstellt, ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung. Wir empfehlen, vor Verwendung eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.